Fachanwälte für Strafrecht
Darknet
Nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Wir übernehmen die Gespräche mit der Polizei und stellen alle notwendigen Anträge.
Drogen aus dem Darknet
Vorladung als Beschuldigter
In der Regel werden Sie von der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung vorgeladen. In manchen Fällen werden Sie aufgefordert, sich schriftlich zu äußern. Wir beraten Sie, wie Sie sich am besten verhalten sollten.
Vorladung bei der Polizei
Im Falle einer Vorladung als Beschuldigter möchte sich die Polizei mit Ihnen unterhalten. Sie erhalten einen Brief mit der Angabe, wann Sie sich wo einzufinden haben. Ihnen sollte klar sein, dass das keine nette Gesprächsrunde wird. Im Gegenteil: Die Polizei soll für die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt feststellen und die Beweismittel sichern. Dazu gehört auch Ihre Aussage. Nutzen Sie zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Wir sagen den Termin bei der Polizei für Sie ab und fordern Akteneinsicht an. Als Rechtsanwälte haben wir das Recht, die komplette Ermittlungsakte einzusehen und Sie über alles zu informieren.
Schriftliche Äußerung
In vielen Verfahren ist es auch üblich, dass Sie die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft anschreibt und auffordert, sich schriftlich zu dem Tatvorwurf äußern. In der Regel finden Sie einen langen Fragenkatalog zu dem Sachverhalt in dem Anschreiben. Auch hier gilt: Machen Sie sich nicht zum Beweismittel gegen sich selbst. Lassen Sie einen Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen und erkundigen Sie sich zunächst über alle Informationen, die die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft über Sie gesammelt hat. Voreilige schriftliche Äußerungen können Sie später nicht mehr korrigieren und es wäre ärgerlich, wenn eine Einstellung des Verfahrens. genau daran scheitert
Welche Strafe droht?
Pohl und Marx Rechtsanwälte
Fachanwälte für Strafrecht
Welche Rechtsfolgen drohen?
Tatvorwurf:
Besitz, Erwerb und Handeltreiben
§§ 29, 29a BtMG
Jeder Fall hat seine Besonderheiten, so dass man nicht generell die Rechtsfolgen voraussagen kann. Ein Blick in das Gesetz macht jedoch deutlich, dass die Strafen gerade im Drogenstrafrecht hoch angesetzt sind. Es ist also immer Vorsicht geboten, will man wegen einer vermeintlichen Bestellung von BtM/ Drogen im Darknet keinen Eintrag im Führungszeugnis oder Bundeszentralregister riskieren.
Oberstes Ziel ist immer die Einstellung des Strafverfahrens
Wir überprüfen jedes Strafverfahren auf die Möglichkeit hin, dass es "lupenrein" eingestellt wird. Das bedeutet, dass es gar nicht erst zu einer Anklage bzw. Gerichtsverhandlung kommen soll.
Geldstrafe
Sollte sich der Tatnachweis gegen den Beschuldigten durch den Staatsanwalt führen lassen, so muss man im “unteren Bereich” des Strafrahmens mit einer Geldstrafe rechnen. Diese richtet sich nach dem Netto-Einkommen des Beschuldigten. Hier kommen schnell einige Monate zusammen, so dass die finanzielle Belastung durch eine Strafe sehr unangenehm werden kann. Lautet die Strafe auf über 90 Tagessätze (also 3 Monate netto), folgt automatisch ein Eintrag in das Führungszeugnis. Dieser bleibt dann für mehrere Jahre bestehen und kann einem das Leben unnötig schwer machen.
Freiheitsstrafe
Auch wenn man es als Beschuldigter oft nicht wahrhaben möchte: Manche Strafrahmen beginnen direkt mit einer Freiheitsstrafe. Gerade im Bereich von harten Drogen (Amphetamin, MDMA, Kokain usw.) bekommen die Betroffenen die volle Härte des Strafrahmens zu spüren. Das liegt an der Überschreitung der nicht geringen Menge, oder aber an der Vielzahl der vorgeworfenen Straftaten. Hier muss man als Rechtsanwalt darauf hinwirken, dass die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Das bedeutet für den Beschuldigten, dass er nicht in Haft muss.
Wir können Ihnen helfen
Spezialisierte Kanzlei
Fachanwälte für Strafrecht
Vorladung als Beschuldigter
Wir sagen den Termin für Sie ab.
Sie haben das Rechts zu Schweigen. Nutzen sie dieses Recht auch. Wir sagen den Termin bei der Polizei für Sie ab und beantragen Akteneinsicht. Haben wir alle Informationen zu dem Sachverhalt erhalten, entscheiden wir über das weitere Vorgehen.
Schriftliche Äusserung
Wir melden uns bei der Polizei.
Sollte die Polizei oder Staatsanwaltschaft Sie aufgefordert haben, sich schriftlich zu einem Tatvorwurf zu äußern, so nutzen Sie auch hier Ihr Recht zu Schweigen. Wir übernehmen die Gespräche mit der Polizei für Sie und fordern Akteneinsicht an.
Durchsuchung
Wir überprüfen die Maßnahme.
Eine Durchsuchung der Wohnung bzw. des Hauses ist eine sehr weitreichende Maßnahme. Das Gesetz knüpft hohe Voraussetzungen an solch einem
Fachanwälte für Strafrecht
Wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt, so ist das kein Grund kampflos aufzugeben. Das Gesetz sieht zahllose Möglichkeiten für den Betroffenen vor, sich gegen den Tatvorwurf zu wehren – das ist das gute Recht eines jeden Beschuldigten.
In unserer täglichen Praxis haben wir hunderte von Darknet Verfahren auf den Beweiswert hin überprüft. Denn nicht jeder Anfangsverdacht der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft reicht aus, den Beschuldigten zu überführen. Als Betroffener müssen Sie also aktiv werden, wollen Sie alle Ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Wir helfen Ihnen dabei, so gut es geht.
Oberstes Ziel ist stest die Einstellung des Verfahrens. Spricht die Beweislage gegen den Beschuldigten, so bemühen wir uns darum, eine unangenehme Hauptverhandlung zu vermeiden und ein schriftliches Verfahren durchzuführen. Droht eine Hauptverhandlung vor Gericht, so bemühen wir uns um die bestmögliche Vorbereitung auf diese Sitaution.
Einstellung des Verfahrens
Einstellung nach §§ 170, 153, 153a, 154 StPO
Keine Hauptrverhandlung
Nach Möglichkeit schriftliches Verfahren
Geringe Strafe
Strafmaßverteidigung
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Telefon: 030 – 526 70 93 0
Rufen Sie uns an und informieren Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Besonderheiten im Darknet
Pohl und Marx
Fachanwälte für Strafrecht
Jan Marx
Tel.: +49 30 526 70 93 0
E-Mail: info@pohlundmarx.de
Darknet im Fokus
Das Darknet stand lange für Anonymität. Über die vergangenen Jahre hat sich das Blatt allerdings gewendet. Agierten Polizei und Staatsanwaltschaft anfangs sehr unerfahren in diesem Bereich, sind sie heute gut aufgestellt. Einzelne Bundesländer sind dazu übergegangen, sogenannte Landeszentralen zu bilden, die sich allein mit der Bekämpfung von Cybercrime beschäftigen. Exemplarisch sei hier die Landeszentralstelle Cybercrime in Koblenz erwähnt, welche eine Art Vorreiterrolle für die Bekämpfung von Kriminalität im Darknet eingenommen hat.
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht haben wir uns von Beginn an den Herausforderungen von Ermittlungsverfahren im Darknet gestellt. Über Jahre haben wir hier Erfahrungen sammeln können, haben Einblicke in viele Ermittlungsverfahren.
Wir vertreten Beschuldigte sowohl in Umfangsverfahren als auch in einfach gelagerten Fällen. Jeder Fall hat seinen besonderen Reiz, bewegen wir uns doch in einem Rechtsgebiet, welches von Fachwissen geprägt ist und die Gerichte vor große Herausforderungen stellt.
In einem Strafverfahren hinterfragen wir die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Es ist unser Job, Schwachstellen in der Argumentation der Ermittler aufzudecken und so gegebenenfalls den Anfangsverdacht gegen unserer Mandanten zu erschüttern.
Aktuelle Themen
Pohl und Marx
Fachanwälte für Strafrecht
Juli 2021
Wir sind in einer Vielzahl von Verfahren aus dem Darknet vertreten. Die nachfolgenden Themen werden bei uns besonders häufig angefragt.
Fahndungserfolg
Anfang Januar 2021 wurden Server abgeschaltet und beschlagnahmt. Der Betreiber wurde festgenommen. Daten von 500.000 Nutzern und mehr als 2.400 Verkäufern sichergestellt.
Ermittlungserfolg
Als Folge der Ermittlungen gegen den Wall Street Market im Frühjahr 2019 startete die sog. Operation DisrupTor. Laut Europol konnten dutzende Händler und tausende Käufer ermittelt werden.
Ermittlungserfolg
Mit Hilfe aus den USA und Niederlanden wurden Server in den Niederlanden aufgespürt. Durch eine Überwachung der Administratoren kam man auch den deutschen Betreibern auf die Spur.
