Pohl und Marx Rechtsanwälte
BtMG
Verstoss
Fachanwälte für Strafrecht
Spezialisierte Kanzlei
Spezialisiert auf das Drogenstrafrecht
Pohl und Marx
Fachanwälte für Strafrecht
Hat sich die Polizei oder der Zoll bei Ihnen gemeldet, sollten Sie unbedingt Ruhe bewahren. Gleiches gilt für den Fall einer Durchsuchung. Unsere Schnellübersicht:
Eine Vorladung bedeutet, dass die Polizei Sie mit dem Tatvorwurf konfrontieren möchte. Die Polizei kennt die Ermittlungsakte, Sie nicht. Deshalb unser Rat an Sie: Besprechen Sie sich zunächst mit einem Rechtsanwalt zu dem weiteren Vorgehen. In der Regel sagt der Anwalt den Termin bei der Polizei ab und beantragt Akteneinsicht. Nutzen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten vollumfänglich aus. Dieses Vorgehen ist übrigens ganz normal in einem Ermittlungsverfahren.
Sie sind nicht verpflichtet, sich in irgendeiner Form zu den erhobenen Tatvorwürfen zu äußern. Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht beantragen wir zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakte. Nachdem man sich einen Überblick über den Tatvorwurf verschafft hat, entscheidet man in Ruhe das weitere Vorgehen.
Die Durchsuchung der Wohnung oder des Arbeitsplatzes gehört sicherlich zu den unangenehmsten Erfahrungen, die man in einem Strafverfahren nur machen kann. In Anbetracht der besonderen Drucksituation neigen die Betroffenen oftmals dazu, sich wehrlos dem Strafverfahren zu ergeben. Verschaffen Sie sich auch hier zunächst über eine Akteneinsicht einen Überblick über den erhobenen Tatvorwurf. Ein Strafverfahren entscheidet sich nicht auf den ersten Metern - die Ausgangsposition kann sich für den Beschuldigten nochmal deutlich verbessern.
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht haben wir uns auf das Drogenstrafrecht spezialisiert. Lautet der Tatvorwurf auf BtMG Verstoss, so kontaktieren Sie uns unverbindlich und schildern uns Ihren Fall. Wir geben Ihnen Auskunft zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.



Verstoss
Das Betäubungsmittelstrafrecht gilt als einer der strengsten Bereiche im Strafrecht. Fachwissen kombiniert mit Erfahrung sind unserer Meinung nach unerlässlich, um den Beschuldigten vor weitreichenden rechtlichen Folgen zu bewahren. Lautet der Tatvorwurf auf Besitz, Handel oder Anbau von Drogen, muss man einen kühlen Kopf bewahren. Entscheidend in einem Strafverfahren ist oftmals, dass man sich nicht voreilig zu irgendwelchen Aussagen hat hinreißen lassen. Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft Ihre Schuld. Wägen Sie immer sorgfältig Ihre rechtlichen Möglichkeiten ab. Gerne treten wir für Ihre Rechte ein.
Rechtsanwälte
Jahre
Berufserfahrung
positive Bewertungen
bearbeitete Fälle
Unsere Aufgaben
Fachanwälte für Strafrecht
Wir übernehmen die Gespräche für Sie
Wir sprechen mit der Polizei, dem Zoll und der Staatsanwaltschaft. Sie müssen nichts weiter veranlassen.

Termin zur Vorladung
absagen
Wir melden uns bei der Polizei bzw. dem Zoll und kümmern uns um alle notwendigen Anträge.

Akteneinsicht
beantragen
Gegenüber der Staatsanwaltschaft beantragen wir Akteneisnicht und sammeln alle Informationen zu dem Fall.

Strategie
festlegen
Haben wir alle Informationen zu Ihrem Fall, legen wir gemeinsam die Strategie fest.

Strafverfahren
beenden
Oberstes Ziel unserer Arbeit ist es, die rechtlichen Konsequenzen so gering wie möglich zu halten.
Effektiv verteidigen
Aktuelle Themen
Kokain-Taxi
Der Erwerb oder Besitz von Kokain wird von der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit mit Nachdruck verfolgt. Grund dafür sind unter anderem die Festnahme mehrerer Beschuldigter, welche ein sogenanntes Koks-Taxi betrieben haben.
Zollamt
Das Zollamt hat weitreichende Befugnisse, was die Kontrolle von Postsendungen angeht. Es ist kein Geheimnis mehr, dass ein Großteil von Drogen auf dem Postweg versendet werden. Beschlagnahmte Sendungen führen dann zu einem Ermittlungsverfahren.
Bestellung Darknet
Das Darknet bzw. Internet eröffnet eine Vielzahl von Möglichkeiten, an Drogen zu kommen. Sei es, dass man über verbotene Plattformen Bestellungen vornehmen kann, oder aber aus anderen Ländern vermeintlich legale BtM-Produkte bestellt.
Lösungen finden
Individuelle Verteidigung
Jeder Fall hat seine Besonderheiten. Die Verteidigung wird immer individuell auf den Mandanten abgestimmt. Wir sind uns unserer Verantwortung dem Mandanten gegenüber bewusst. Wir werden Ihnen nichts versprechen, was wir nicht halten können.
Häufige Fragen
F.A.Q.
Häufige Fragen
Ist man Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren, stellen sich viele Fragen. Nehen Sie unverbindlich zu uns Kontakt auf – in der Regel können wir Ihnen direkt zu Ihrem Fall die nächsten rechtlichen Schritte erläutern.
Strafrecht ist kein Vergnügen – die Ermittler in Form der Polizei und der Staatsanwaltschaft haben einen Tatverdacht und wollen Beweismittel sichern. Es geht nicht um den Austausch von Nettigkeiten, sondern um die Umsetzung der Strafprozessordnung. Das Gesetz gibt einem Rechtsanwalt die Möglichkeit, hier Waffengleichheit für den Beschuldigten zu schaffen. Ihr Verteidiger bekommt vollumfänglich Einsicht in die Ermittlungen, so dass er Sie auf alle Eventualitäten vorbereiten kann.
JA! Das Schweigerecht ist von großer Bedeutung in einem Strafverfahren. Das Gesetz regelt ausdrücklich, dass der Beschuldigte das Recht hat, zu Schweigen. Schweigen wird auch nicht als Schuldeingeständnis gewertet – ganz im Gegenteil: Es ist völlig normal, dass man zunächst über einen Rechtsanwalt alle Informationen einholt, bevor man das weitere Vorgehen plant.
Sie schildern uns in Ruhe Ihren Fall und wir sagen Ihnen im Anschluss, welche Kosten auf Sie zukommen. Dann können Sie entscheiden, ob Sie eine Beauftragung wünschen, oder nicht. Hierbei finden natürlich immer die persönlichen Umstände Berücksichtigung.
