Fachanwälte für Strafrecht

Zoll
Hauptzollamt

➥ Anhörung/ Vorladung

➥ Äußerungsbogen

Nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Wir übernehmen die Gespräche mit dem Zoll und stellen alle notwendigen Anträge.

Hauptzollamt

Vorladung als Beschuldigter

In der Regel wird Sie das Hauptzollamt anschreiben und Sie als Beschuldigten über ein laufendes Ermittlungsverfahren informieren. Oftmals findet man auch gleich einen Fragebogen in dem Anschreiben, in dem alle Fragen der Ermittler schon vorformuliert sind. Auch ein Personalbogen ist beigefügt – hier wird der Beschuldigte aufgefordert, Angaben zu seinen Personalien zu machen (etwa Beruf usw.).

Wichtig: Das Hauptzollamt ist zuständig für die Kontrolle und Strafverfolgung im Aufgabenbereich der Zollverwaltung – es handelt sich also um eine Art “Zoll-Polizei”, mit den entsprechenden Aufgaben.

Mögliche Tatvorwürfe vom Hauptzollamt

AO Verstoss

Hauptzollamt

Bannbruch
Bannbruch begeht, wer Gegenstände entgegen einem Verbot einführt, ausführt oder durchführt

BtMG Verstoss

Hauptzollamt

Einfuhr, Erwerb
In der Regel verfolgt das Hauptzollamt die Einfuhr von Betäubungsmitteln über Postsendungen

AMG Verstoss

Hauptzollamt

Medikamente
Eine strafbare Handlung wird hier in der Regel im Hinblick auf den Bezug von Medikamenten untersucht.

Verstoss AntiDopG

Hauptzollamt

Einfuhr, Erwerb
Eine Vielzahl an Mitteln steht unter dem Generalverdacht, dass sie als Dopingmittel genutzt werden.

Schriftliche Äußerung

Die Aufgaben von Hauptzollämtern sind den meisten Bürgern nicht so bekannt. So entsteht auch oft der Eindruck, dass es sich bei dem Anschreiben um eine “höfliche” Auskunftssanfrage handelt. Doch damit liegt man als Betroffener völlig falsch. Ein Hauptzollamt wird auch im Bereich der Strafverfolgung aktiv. Simpel formuliert: Es handelt sich um eine Art “Zoll-Polizei”. Das bedeutet, dass der Zoll in eben dieser Funktion ein Strafverfahren einleiten darf und somit alle Informationen die von Bedeutung sind für die Staatsanwaltschaft zusammentragen soll. Auch hier gilt: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Machen Sie sich nicht zum Beweismittel gegen sich selbst. Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht übernehmen wir die Gespräche mit dem Zoll und beantragen zunächst immer Akteneinsicht. In einem weiteren Schritt planen wir dann gemeinsam das weitere Vorgehen.

BtMG, AMG, AntiDopG, AO, NpSG

Das Hauptzollamt nennt Ihnen in dem Anschreiben als Beschuldigter oftmals eine wahre Flut an Gesetzen. Die Abkürzung AO steht zum Beispiel für Abgabenordnung, AMG für Arzneimittelgesetz und BtMG für Betäubungsmittelgesetz. Lassen Sie sich nicht von der Vielzahl der Vorschriften einschüchtern. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird sich erst herausstellen, welcher konkrete Tatvorwurf erhoben wird. Bis dahin gilt es Ruhe zu bewahren. Jedes Gesetz hat unterschiedliche Voraussetzungen für eine Strafbarkeit formuliert, so dass man als Beschuldigter zunächst immer erst Akteneinsicht nehmen sollte. Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht übernehmen wir diese Aufgabe und erklären Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten in einem Verfahren. In einem Großteil der Verfahren kann man sehr gute Ergebnisse erzielen und Gerichtsverhandlungen vermeiden.

Was droht einem?

Pohl und Marx
Fachanwälte für Strafrecht

Welche Rechtsfolgen drohen?

Tatvorwurf:


Verstoss gegen die AO, das BtMG, das AntiDopG oder aber NpSG

Verfahren in Verbindung mit dem Zollfahndungsamt bzw. Hauptzollamt sind etwas Besonderes. Jeder Sachverhalt ist anders gelagert. So hatten viele unserer Mandanten  gar keine böse Absicht, als man eine Bestellung aufgegeben hat. Andere wiederum haben mit Doping überhaupt nichts zu tun, sehen sich jetzt aber diesem Tatvorwurf ausgesetzt. Wir passen die Verteidigung jedem Fall individuell an.   

Einstellung des Verfahrens

Für die Mehrheit unserer Mandanten erreichen wir eine Einstellung des Verfahrens. Das hat den Vorteil für den Betroffenen, das keinerlei Eintragungen im Führungszeugnis oder BZR vorgenommen werden. Innerhalb der Einstellungsmöglichkeiten gibt es wiederum viele Varianten, die man sorgfältig abwägen sollte. In der Regel kommunizieren wir mit der Staatsanwaltschaft und regen das Verfahren an, welches für den Mandanten am besten geeignet ist. 

Geldstrafe

Sollte sich der Tatnachweis gegen den Beschuldigten durch den Staatsanwalt führen lassen, so muss man im “unteren Bereich” des Strafrahmens mit einer Geldstrafe rechnen. Diese richtet sich nach dem Netto-Einkommen des Beschuldigten. Hier kommen schnell einige Monate zusammen, so dass die finanzielle Belastung durch eine Strafe sehr unangenehm werden kann. Mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl kann man hier in Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft die Strafe eerheblich reduzieren.

Freiheitsstrafe

Die gute Nachricht vorweg: Freiheitsstrafen sind im Zusammenhang mit dem Hauptzollamt bzw. Zollfahndungsamt recht selten. Nichts desto trotz sollte man nicht blauäugig in ein Strafverfahren starten, wenn der Strafrahmen eine Freiheitsstrafe vorsieht. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, so lautet die Argumentation von Gerichten und Staatsanwälten. Die Verteidigung des Mandanten wird in solchen Fällen auf eine Bewährung ausgerichtet, so dass eine Haftstrafe nicht angetreten werden muss.

Wir können Ihnen helfen

Spezialisierte Kanzlei
Fachanwälte für Strafrecht

Zusendung Anhörungsbogen

Wir übernehmen die Gespräche.

Sie haben das Rechts zu Schweigen. Nutzen sie dieses Recht auch. Wir übernehmen die Gespräche mit dem Zollamt und beantragen Akteneinsicht. Haben wir alle Informationen zu dem Sachverhalt erhalten, entscheiden wir über das weitere Vorgehen.

Schriftliche Äusserung

Wir melden uns bei dem Zoll.

Sollte das Hauptzollamt oder die  Staatsanwaltschaft Sie aufgefordert haben, sich schriftlich zu einem Tatvorwurf zu äußern, so nutzen Sie auch hier Ihr Recht zu Schweigen. Wir übernehmen die Gespräche mit dem Zoll für Sie und fordern Akteneinsicht an.

Durchsuchung

Wir überprüfen die Maßnahme.

Eine Durchsuchung der Wohnung bzw. des Hauses ist eine sehr weitreichende Maßnahme. Das Gesetz knüpft hohe Voraussetzungen an solch einem Eingriff in Ihre Privatsphäre. Wir überprüfen die Maßnahme direkt auf ihre Rechtmäßigkeit. 

Fachanwälte für Strafrecht

Wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt, so ist das kein Grund kampflos aufzugeben. Das Gesetz sieht zahllose Möglichkeiten für den Betroffenen vor, sich gegen den Tatvorwurf zu wehren – das ist das gute Recht eines jeden Beschuldigten. 

In unserer täglichen Praxis haben wir hunderte von Zoll-Verfahren auf den Beweiswert hin überprüft. Denn nicht jeder Anfangsverdacht vom Hauptzollamt bzw. der Staatsanwaltschaft reicht aus, den Beschuldigten zu überführen. Als Betroffener müssen Sie also aktiv werden, wollen Sie alle Ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Wir helfen Ihnen dabei, so gut es geht.

Oberstes Ziel ist stets die Einstellung des Verfahrens. Spricht die Beweislage gegen den Beschuldigten, so bemühen wir uns darum, eine unangenehme Hauptverhandlung zu vermeiden und ein schriftliches Verfahren durchzuführen. Droht eine Hauptverhandlung vor Gericht, so bemühen wir uns um die bestmögliche Vorbereitung auf diese Sitaution.

Einstellung des Verfahrens

Einstellung nach §§ 170, 153, 153a, 154 StPO

Keine Hauptrverhandlung

Nach Möglichkeit schriftliches Verfahren

Geringe Strafe

Strafmaßverteidigung

Telefon: 030 – 526 70 93 0
Rufen Sie uns an und informieren Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Verhaltensregeln

Pohl und Marx
Fachanwälte für Strafrecht

Darknet BtMG

Jan Marx

Fachanwalt für Strafrecht

Tel.: +49 30 526 70 93 0
E-Mail: info@pohlundmarx.de

Hauptzollamt/ Zollfahndungsamt

Ist man sich keiner Schuld bewusst, so liegt es nahe, dass man sich zu einem Tatvorwurf äußert. Ein normaler Gedanke, der jedem Betroffenen durch den Kopf geht. Das kann gutgehen, muss aber nicht. Das Problem ist, dass es dem Zollamt in der Regel nicht um den Inhalt Ihrer Aussage geht, sondern vielmehr darum, ob Sie sich äußern. Tun Sie das nämlich, so machen Sie sich zum Beweis gegen sich selbt. Denn Ihre Aussage kann jetzt jederzeit als sogenannte Schutzbehauptung gewertet  und gegen Sie ausgelegt werden. In einem Strafverfahren geht es nicht um den Austausch von Nettigkeiten, sondern um den Nachweis einer Straftat. Dafür benötigt der Staatsanwalt Beweismittel. Also geben Sie nicht völlig unnötig eine gute Ausgangsposition auf, sondern setzten Sie konsequent auf Ihre Rechte. Niemand wird Ihnen dieses Verhalten übel nehmen – ganz im Gegenteil, man wird eher verwundert sein, sollten Sie sich äußern.