Fachanwälte für Strafrecht
Durchsuchung
➥ Beschluss
➥ Gefahr im Verzug
Jede Durchsuchung ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Wir überprüfen die Maßnahme und stellen alle notwendigen Anträge.
Die Durchsuchung
Durchsuchungsbeschluss
➯ Wohnung,
➯ Haus,
➯ Arbeitsplatzes usw.
Die Durchsuchung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte des Betroffenen. In der Regel bekommt man früh morgens unangemeldet Besuch in Form von Beamten, die nicht gerade freundlich die Wohnung bzw. das Haus auf den Kopf stellen.
Wichtig: Für Gewöhnlich hat man als Betroffener erst nach der Maßnahme die Möglichkeit, sich mit einem Rechtsanwalt zu besprechen. Lassen Sie hier nicht unnötig viel Zeit verstreichen, damit sich Ihr Anwalt frühzeitig mit der Rechtmäßigkeit der Maßnahme befassen kann.
Voraussetzungen einer Durchsuchung
➥ Durchsuchungsbeschluss
In den meisten Fällen bekommen Sie zu Beginn der Durchsuchung eine Abschrift des Durchsuchungsbeschlusses übergeben. Bereits hier gilt: Schweigen Sie zu den Vorwürfen. Im ersten Moment neigt man dazu, sich in irgendeiner Form zu der Maßnahme zu äußern. Genau darauf zielen die Beamten oftmals ab. Hat man den Betroffenen schon als Beschuldigten belehrt, ist diese Äußerung vor Gericht verwertbar und kann als Beweismittel gegen den Beschuldigten in das Strafverfahren eingeführt werden.
Ein Rechtsanwalt wird sich zunächst immer mit der Rechtmäßigkeit der Maßnahme auseinandersetzen. Dabei prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen überhaupt vorliegen.
➥ Gefahr im Verzug
Wird eine Durchsuchung wegen “Gefahr im Verzug” durchgeführt, so ist die Rechtslage sehr unübersichtlich. Gefahr im Verzug liegt im Auge des Betrachters – oftmals gibt es dazu zwei Meinungen, gerade wenn ein Rechtsanwalt mit einem Staatsanwalt diskutiert. Deshalb ist es umso wichtiger, die Maßnahme kritisch zu hinterfragen. Als Fachanwälte für Strafrecht ist es unsere Aufgabe, Widersprüche oder Ungereimtheiten in den Ermittlungen aufzuspüren und anzusprechen.
Auch hier gilt: Lassen Sie sich als Betroffener nicht zu Spontanäußerungen hinreißen! Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie alsbald einen Strafverteidiger.
Beschlagnahme und Sicherstellung
Pohl und Marx
Fachanwälte für Strafrecht
Sicherstellung und Beschlagnahme
Sicherung von Beweismitteln
Egal ob Sicherstellung oder Beschlagnahme – im Ergebnis sind die Sachen erstmal weg. Das ist für viele Betroffene ein großes Problem. Ein Mobiltelefon mit wichtigen Daten ist nicht von heute auf morgen zu ersetzen. Oder aber ein Laptop, auf dem notwendige Daten für die Arbeit oder das Studium abgesichert sind. Für gewöhnlich wird aber auch Bargeld sichergestellt bzw. beschlagnahmt, mit dem Argument, es könnte sich um Erlöse aus einer Straftat handeln.
Auswertung PC, Laptop
Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft stuft die beschlagnahmten Gegenstände als mögliche Beweismittel ein. Eine weitere Untersuchung wird dann ergeben, ob das auch wirklich der Fall ist. Der Zeitraum für eine solche Auswertung kann sehr lange sein. Aufgrund einer Vielzahl von Verfahren zieht sich das ganze Prozedere oftmals in die Länge. Mit etwas Fingerspitzengefühl und Hartnäckigkeit lassen sich hier aber auch beachtliche Erfolge feiern. Spätestens nach der Akteneinsicht kann man hier für den Beschuldigten einiges erreichen.
Auswertung Handy
Im Zusammenhang mit dem Tatvorwurf BtM-Verstoss spielt das Handy eine große Rolle. Für die Ermittler ist das Telefon oftmals das Beweismittel schlechthin. Messenger Dienste (WhatsApp usw.) werden ausgelesen und jede Unterhaltung auf strafrechtlich relevante Tatsachen untersucht. Auch Fotos können immer wieder Fragen aufwerfen und den Beschuldigten in Erklärungsnot bringen. Unsere Aufgabe ist es, den Tatverdacht der Polizei genau zu hinterfragen. Nicht jede Konversation taugt am Ende wirklich als Beweismittel.
Geld beschlagnahmt
Vermögensabschöpfung bedeutet nichts anderes, als dass man dem Beschuldigten das Geld abnehmen möchte, welches er aus Straftaten gewonnen hat. Das Problem für den Betroffenen bei dieser Vorgehensweise ist, dass der Maßstab hierfür durch eine gesetzliche Neuregelung aus Sicht der Verteidigung erheblich zum Nachteil der Beschuldigten abgeändert wurde. Hinter jedem Euro werden Drogengelder vermutet und der Gegenbeweis lässt sich oftmals nur durch eine planvolle Verteidigung führen.
Wir können Ihnen helfen
Spezialisierte Kanzlei
Fachanwälte für Strafrecht
Nach einer Durchsuchung
Wir übernehmen die Gespräche.
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht melden wir uns bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Wir wollen unseren Mandanten aus der Schusslinie nehmen und übernehmen den notwendigen Schriftverkehr.
Rechtmäßigkeit
Wir beantragen Akteneinsicht.
Im nächsten Schritt überprüfen wir die Rechtmäßigkeit der Maßnahme. Liegen die Voraussetzungen für eine Durchsuchung vor, oder durfte man Gefahr im Verzug annehmen?
Sicherstellung und Beschlagnahme
Wir überprüfen die Maßnahme.
Sind die beschlagnahmten bzw. sichergestellten Gegenstände tatsächlich als Beweismittel einzustufen? Ist dem nicht so, beantragen wir unverzüglich die Herausgabe an unseren Mandanten.
Was droht einem?
Pohl und Marx
Fachanwälte für Strafrecht
Fachanwälte für Strafrecht
Wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt, so ist das kein Grund kampflos aufzugeben. Das Gesetz sieht zahllose Möglichkeiten für den Betroffenen vor, sich gegen den Tatvorwurf zu wehren – das ist das gute Recht eines jeden Beschuldigten.
In unserer täglichen Praxis haben wir hunderte von BtMG-Verfahren auf den Beweiswert hin überprüft. Denn nicht jeder Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft reicht aus, den Beschuldigten zu überführen. Als Betroffener müssen Sie also aktiv werden, wollen Sie alle Ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Wir helfen Ihnen dabei, so gut es geht.
Oberstes Ziel ist stets die Einstellung des Verfahrens. Spricht die Beweislage gegen den Beschuldigten, so bemühen wir uns darum, eine unangenehme Hauptverhandlung zu vermeiden und ein schriftliches Verfahren durchzuführen. Droht eine Hauptverhandlung vor Gericht, so bemühen wir uns um die bestmögliche Vorbereitung auf diese Situation.
Einstellung des Verfahrens
Einstellung nach §§ 170, 153, 153a, 154 StPO
Keine Hauptrverhandlung
Nach Möglichkeit schriftliches Verfahren
Geringe Strafe
Strafmaßverteidigung
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Telefon: 030 – 526 70 93 0
Rufen Sie uns an und informieren Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
